Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm
und der Polizeidirektion Göppingen
Eine 23-jährige Mutter und ihr 25-jähriger Lebensgefährte stehen unter dringendem Verdacht, das vierjährige Kind der Frau am vergangenen Samstagnachmittag so massiv geschlagen zu haben, dass der Bub am Sonntag in einer Spezialklinik in Tübingen verstarb.
Im Rahmen einer körperlichen Züchtigung soll der Lebensgefährte mit Billigung der Kindsmutter den Vierjährigen am vergangenen Samstag in den Nachmittagsstunden in der gemeinsamen Wohnung mit großer Wucht auf den Kopf geschlagen haben. Sodann habe er das Kind mit beiden Händen am Hals umfasst, in die Höhe gehoben und so in das Kinderzimmer getragen. Dort habe der Lebensgefährte den Jungen zu Boden fallen lassen, wo er zunächst bewusstlos liegen blieb. Den beiden Beschuldigten sei dabei bewusst gewesen, dass diese rohe Gewaltanwendung lebensgefährliche Verletzungen bewirken konnte.
Kurz nach 17 Uhr forderte die Kindsmutter über den Notdienst einen Notarzt für ihren Buben an. Der Junge, der einen Herz-Kreislaufstillstand erlitten hatte, konnte zwar vom Notarzt noch reanimiert werden und wurde anschließend in eine Spezialklinik nach Tübingen geflogen. Dort verstarb der Vierjährige am Sonntagnachmittag jedoch an den Folgen der erlittenen Schädelverletzungen. Bei den Untersuchungen des Notarztes in Geislingen und der Ärzte in der Tübinger Klinik wurden zahlreiche ältere Hämatome am Körper des Kindes festgestellt, die den Verdacht auf zurückliegende Misshandlungen begründen.
Nach dem Ergebnis der am Dienstagnachmittag erfolgten Obduktion starb das Kind an einem Hirnödem, welches durch massive stumpfe Gewalteinwirkung auf den Schädel verursacht wurde.
Nachdem die Kindsmutter bei den ersten Vernehmungen noch häusliche Unfälle als Erklärung für die schwere Verletzung ihres Sohnes angeführt hatte, räumte sie am Mittwoch die gewaltsamen Züchtigungen durch ihren Lebensgefährten ein. Dieser streitet die Vorwürfe ab.
Aufgrund der Ergebnisse der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und der Obduktion wurden der 25-jährige Lebensgefährte und die 23-jährige Kindsmutter am Mittwoch vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen die beiden Beschuldigten jeweils Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Totschlags beim Haftrichter des Amtsgerichts Ulm beantragt.
Am Donnerstagnachmittag wurden die 23-jährige Mutter des verstorbenen 4-jährigen sowie ihr 25-jähriger Lebensgefährte dem Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt. Dieser erließ gegen beide Haftbefehl, der auch in Vollzug gesetzt wurde.