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Das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg schreibt als Grundsatz fest, dass Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren Vorrang vor der Strafverfolgung haben. In der Praxis ergeben sich daraus mitunter Interessenkonflikte mit der Strafprozessordnung. Diese schreibt der Polizei zwingend die Verfolgung von Straftaten vor, beispielsweise bei einem Unfall oder einer Straftat.
Die Polizei nimmt durch vielfältige Präventionsaktivitäten Einfluss, um Unfälle oder Straftaten zu verhindern. Beispiele dafür sind Streifentätigkeit, Verkehrsüberwachung, Verkehrserziehung, Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz, die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle und die Kommunale Kriminalprävention, um nur einige zu nennen.
Durch enge Kooperation mit anderen Partnern entsteht ein wirksames Netzwerk der Prävention. Und ständig steigt die Zahl der Kooperationspartner. So sind an der Prävention neben dem Landkreis, den Städten und Gemeinden auch eine Vielzahl anderer Organisationen beteiligt. Auch Vereine und bürgerschaftliches Engagement tragen wesentlich dazu bei, durch Vorbeugung für mehr Sicherheit zu sorgen. |